UNSERE LEISTUNG
Gefährdungsbeurteilungen
Ihrer Aufzugsanlage
inkl. neuer Vorgaben zur Cybersecurity
Überprüfung aktueller Sicherheitsstandards
Aufzüge zählen zu den sichersten Transportmitteln. Um dies dauerhaft sicherzustellen, hat der Gesetzgeber diese zu "überwachungsbedürftigen Anlagen“ erklärt. Aus diesem Grund sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) auch besondere Pflichten für Betreiber von Aufzügen enthalten. Wir helfen Ihnen, diese fachgerecht umzusetzen und unterstützen Sie in allen Fragen rund um die Sicherheit Ihrer Aufzugsanlagen.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der „Betreiber“ oder auch "Arbeitgeber" genannt, eine Aufzugsanlage nach dem Stand der Technik zu betreiben und die notwendigen Maßnahmen für den sicheren Betrieb festzulegen. Auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung wird ermittelt, welche Gefährdungen von der Aufzugsanlage ausgehen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Nach Erstellung der Gefährdungsbeurteilung stehen die Abweichungen zum aktuellen Stand der Technik fest.
Was ist ein Konzept zur Anpassung an den Stand der Technik?
Stellt die Gefährdungsbeurteilung Abweichungen zum Stand der Technik fest, muss ein Konzept zur Anpassung erstellt werden. Dieses enthält die Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung und dokumentiert, in welchem Zeitraum und wie diese umgesetzt werden.
Wie lange ist eine Gefährdungsbeurteilung gültig?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist nur so lange gültig, wie sich weder das Umfeld noch der bestimmungsgemäße Betrieb des Aufzugs ändern. Andernfalls ist sie zu wiederholen. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den „Betreiber“ zur Erstellung und regelmäßigen Anpassung einer Gefährdungsbeurteilung.
Unsere Leistungen:
Wir führen die Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV für Aufzüge durch.
- Überprüfung der bestehenden Technik bezogen auf die Sicherheitsstandards EN81-20 für die Errichtung, die Sicherheit und den Betrieb von Aufzugsanlagen
- Berücksichtigung des „Leitfaden zur sicheren Verwendung von Personen- und Lastenaufzügen nach dem Stand der Technik“ der LFÖ
- Erstellung eines Prüfberichtes mit Angaben der Abweichungen und den notwendigen Maßnahmen und einer Empfehlung für die weitere Vorgehensweise
- Anlage zum Bericht: Fotos der Hauptkomponenten und relevanten Bauteile der Aufzugsanlage
- Wir bieten Ihnen eine Preisstafflung bei mehreren gleichen Anlagen im selben Objekt bzw. WEG.
Sie möchten eine Gefährdungsbeurteilung beauftragen?
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für eine Gefährdungsbeurteilung Ihrer Aufzugsanlagen.
Sprechen Sie uns jederzeit an, wir beraten Sie gerne. Wir garantieren Ihnen ein zeitnahe Terminvergabe.