UNSERE LEISTUNG

Aufzugswärter Schulungen

Wir schulen Aufzugswärter

Der Betreiber eines Aufzugs ist verpflichtet für bestimmte Kontrollen eine Person zu befähigen. Diese "befähigte Person“ (Aufzugswärter) muss für diese Aufgabe erstmalig unterwiesen werden. Darüber hinaus muss die Person, die die Personenbefreiung durchführen kann, im Notfallplan genannt sein. Diese ist seit dem 1. Juni 2016 für jede Aufzugsanlage Pflicht. 


Unsere Leistungen

  • Wir schulen Sie oder Ihre Mitarbeiter zur "Befähigten Person zur Durchführung der Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle nach §4 Absatz 5 Satz 3 der BetrSichV bzw. TRBS3121".
  • Schulung von Einzel-, Kleingruppen und Großgruppen
  • Die Schulung erfolgt nach Wunsch bei Ihnen oder in unseren Räumlichkeiten.

Sie möchten eine Schulung buchen?

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für eine Schulung zum Aufzugswärter.
Sprechen Sie uns gerne an und wir vereinbaren zeitnahen einen Schulungstermin mit Ihnen!